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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    KFW - Förderung

     kfw logoEnergieeffiziente Stadtbeleuchtung. Bundesweite Förderung.


    Was wird gefördert?

    • Technische oder bauliche Investitionen sowie Leistungen (Planung, Lichtsteuerung etc.) in eine nachhaltige Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Straßenbeleuchtung (Ersatz / Nachrüstung / Neubau)
    • Beleuchtung von Straßen, Parkplätzen, sonstige öffentliche Freiflächen, Parkhäuser / Tiefgaragen, Lichtsignalanlagen und Ladestationen für Elektrofahrzeuge. 

    Wer wird gefördert?

    • Antragsberechtigte: Kommunen, kommunale Zweckverbände, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften

    Was ist zu beachten?

    • Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits abgeschlosserner und durchfinanzierter Vorhaben.
    • Die Kombination mit anderen Fördermitteln ist grundsätzlich zulässig, allerdings ist die Kombination mit einem Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren – Kommunen ausgeschlossen.
    • Bei der Straßenbeleuchtung und der Beleuchtung von Parkplätzen oder sonstigen öffentlichen Freiflächen dürfen bestimmte Förderbeträge nicht überschritten werden. Bei einer Leuchte liegt der maximale Förderbetrag bei 1.500 Euro, bei einem Mast bei 400 Euro. Bei zusätzlichen Beträgen für beispielsweise Steuerungskomponenten liegt der Förderbetrag bei 500 Euro pro Lichtpunkt.
    • Bei der Beleuchtung von Parkhäusern oder Tiefgaragen dürfen die Förderbeträge 350 Euro für eine Leuchte und 100 Euro pro Lichtpunkt für z.B. Steuerungskomponenten nicht überschritten werden. 

    Wie wird gefördert?

    • Zinsgünstige Darlehen
    • Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der investitionskosten betragen. Ein Dahrlehnshöchstbetrag ist nicht festgelegt.
    • Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 10 Jahre mit bis zu zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.

    Informationen zum Antragsverfahren
    http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/KfW-Investitionskredit_Kommunen_Premium_-_Energieeffiziente_Stadtbeleuchtung/Antrag_und_Dokumente.jsp

    Weitere Informationen
    http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/index.jsp

    Kontaktdaten
    KfW Bankengruppe
    Telefon: 01801 / 33 55 77
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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