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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Straßenbeleuchtung in Europa

    Mit dem Erscheinen der europäischen Normen zur Außenbeleuchtung, wie z.B.

    • Straßenbeleuchtung EN 13201
    • Beleuchtung von Arbeitsstätten im Freien EN 12464-2
    • Sportstättenbeleuchtung EN 12193
    • grundlegende Begriffe und Kriterien für die Beleuchtung EN 12665
    • Messung und Darstellung photometrischer Daten für Lampen und Leuchten für Arbeitsstätten in Innenräumen und im Freien EN 13032-2
    • elektrische Sicherheit von Außenleuchten EN 60598-2-3
    • Schutzarten von Leuchten (IP-Code) EN 60529

    gelten in den 30 CEN-Staaten einheitliche Standards für die wichtigsten Bereiche der Außenbeleuchtung. Die in Europa einheitlichen Regelwerke sind ein wichtiger Beitrag zur Harmonisierung der bis dahin in Europa teils unterschiedlichen einschlägigen Normen und Empfehlungen. CEN steht für Comité Européen de Normalisation (europäisches Normenkomitee).

    CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritanien und Zypern.

    Wenn über europäische Normen gesprochen wird, wird in der Regel die europäische Bezeichnung, z.B. EN 13201-2, verwendet. Aufgrund der Übernahmeverpflichtung durch die CEN-Staaten können in den einzelnen CEN-Mitgliedsländer Zusätze zu diesen Normen hinzukommen, z.B. DIN EN 13201, ÖNORM EN 13201 oder BS EN 13201.
    Grundsätzlich sollten die nationalen Normen herangezogen werden, zumal diese im nationalen Vorwort wichtige Informationen für die Planungspraxis enthalten. Ferner können im Anhang der nationalen Normen so genannte A-Abweichungen enthalten sein, die aufgrund nationaler und damit vorrangiger Gesetze Teile der Norm in dem Land unwirksam machen können.

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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