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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Anforderungen und Prüfungen an Leuchten für den Außenbereich


    Europäische Normen

    Grundlage von Prüfungen an Leuchten sind als erstes die europäische Normen und Richtlinien. Richtlinien legen die grundlegenden Anforderungen fest. Diese Richtlinien werden durch die organisationen von CEN, CENELEC und ETSI konkretisiert.


    Durch einheitliche Richtlinien soll der freie Warenverkehr in Europa ausschließlich durch richtlinienkonforme Produkte geschehen. Dabei sind von den Herstellern die einschlägig harmonisierten Normen einzuhalten. Eine EU-seitige Kontrolle geschieht jedoch nicht. Der Gesetzgeber geht durch Vermutungswirkung davon aus, dass alle grundlegenden Anforderungen erfüllt sind, wenn ein Produkt in den Verkehr gebracht wird. Hersteller sind jedoch gut beraten, die EU-weiten Vorgaben einzuhalten, denn im Schadensfall könnte eine Nichteinhaltung zu Schadensersatzforderungen durch den Geschädigten führen.
    Trotzdem liegt ein sogenanntes Konfirmitätsbewertungsverfahren in der Eigenverantwortung des Herstellers. Mit der Konfirmitätserklärung bescheinigt der Hersteller des Produktes die Konfirmität mit den relevanten Richtlinien. Als äußeres Zeichen der Einhaltung der relevanten Richtlinien werden die Produkte mit einem CE-Kennzeichen versehen. Alle elektrotechnischen Produkte , die in Europa in den Verkehr gebracht werden, müssen mit dem CE-Kennzeichen versehen sein.
     

    Wichtige europäische Richtlinien und Verordnungen:
     

    • Niederspannungsrichtlinie: 2006/95/EG
    • EMV Richtlinie 2004/108/EG
    • EMF Richtlinie 2004/40/EG
    • Gefährdung durch künstliche optische Strahlung 2006/25/EG
    • Stoffverbotsrichtlinie RoHS 2002/95/EG
    • ErP Richtlinie 2009/125/EG mit: VO 244/2009/EG und 245/2009/EG
    • VO 1194/2012/EG: LED und Reflektorlampen
    • Labeling VO 874/2012/EG zur Ergänzung der Energieeffizienzkennzeichnungsrichtlinie 2010/30/EG

     

    Harmonisierte Normen

    Prüfgrundlage für die Leuchtenhersteller sind die im "Official Journal" der EU gelisteten europäischen Normen, u.a.:

     

    Niederspannungsrichtlinie:

       - Leuchten : EN 60598

       - Betriebsgeräte: EN 61347

       - LED-Module: EN 62031

       - Photobiologische Sicherheit

       - EMF: EN 62493

    EMV

       - Funkstörungen: EN 55015

       - Oberschwingungen: EN 61000-3-2

       - Flicker: EN 61000-3-3

       - Störfestigkeit: EN 61547 

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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