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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Förderung vom Bund

    BMU FoerderungKommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. Auch in den kommenden Jahren unterstützt das BMUB wieder Kommunen und andere Einrichtungen aus Mitteln der sog. Kommunalrichtlinie. So konnten bereits seit 2008 mehr als 9.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen gefördert werden. Zum 1. Juli 2016 startet ein neues Antragsfenster mit einer erweiterten Kommunalrichtlinie. Neue Förderschwerpunkte, attraktive Förderquoten sowie ein ergänzter Antragstellerkreis (z. B. Sportvereine) machen eine Antragstellung im Zeitraum von 2016 bis 2019 besonders interessant.

    Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken. Langfristig werden so die Weichen zur klimaneutralen Kommune beziehungsweise zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 gestellt.

    Fördergegenstand:

    • Umrüstung auf LED-Technologie mit Steuerungs- und Regelungstechnik
    • Installation durch externes Fachpersonal und fachgerechte Demontage sowie Entsorgung der Altanlagen


    Förderberechtigte:

    LED-Außenbeleuchtung:

    • Kommunen und 100% kommunale Verbünde
    • Erhöhte Fördersätze für nanzschwache Kommunen
    • 100% kommunale Betriebe und Einrichtungen
    • Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten
    • Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen bzw. deren Träger 


    Förderungsgrundsätze:

    LED-Außenbeleuchtung:

    • Bei CO2-Reduzierung um 70%: Zuschuss bis zu 20%
    • Bei CO2-Reduzierung um 80% und Einsatz einer Steuerungs- und Regelungstechnik: Zuschuss bis zu 25%
    • Für Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten: Zuschuss von 30%


    Eckdaten:

    • Mindestzuschuss: 5.000 €
    • Mindestprojektgröße: abhängig vom Fördersatz

    zwischen 16.667 € und 25.000 € für Außenbeleuchtung • Zweckbindungsfrist: 5 Jahre

    • Kumulierung von Fördermitteln zulässig
    • Fremdfinanzierung zulässig, aber mindestens 15% Eigenanteil notwendig

    ( Finanzschwache Kommunen 10%)


    Förderung - Zeitrahmen:

    Antragstellung:

    • 01.10.2015-31.03.2016 / 01.07.-30.09.2016 (abgelaufen)
    • 01.01.2017-31.03.2017 / 01.07.-30.09.2017
    • Antragstellung digital (easyonline) und innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim

    Projektträger PTJ

    Realisierung:

    • 1 Jahr ab Bewilligungsbescheid, kann verlängert werden 

    Weitere Informationen:

    Auf der Website des Projektträgers PTJ:

    https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen 

     

    Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum Antragverfahren

    Der Projektträger Jülich ist verantwortlich für die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge. Fragen zur Antragstellung, zum elektronischen Antragsverfahren „easy online“ sowie zur Vorhabenbetreuung werden gerne durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantwortet.

    Ansprechpartner/in

    • Beratungstelefon:030 20199-577 
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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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