Kommunaler Klimaschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums. Auch in den kommenden Jahren unterstützt das BMUB wieder Kommunen und andere Einrichtungen aus Mitteln der sog. Kommunalrichtlinie. So konnten bereits seit 2008 mehr als 9.000 Klimaschutzprojekte in über 3.000 Kommunen gefördert werden. Zum 1. Juli 2016 startet ein neues Antragsfenster mit einer erweiterten Kommunalrichtlinie. Neue Förderschwerpunkte, attraktive Förderquoten sowie ein ergänzter Antragstellerkreis (z. B. Sportvereine) machen eine Antragstellung im Zeitraum von 2016 bis 2019 besonders interessant.
Die Fördermöglichkeiten unterstützen insbesondere das Ziel, die Treibhausgasemissionen in den Kommunen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent - im Vergleich zu 1990 - zu senken. Langfristig werden so die Weichen zur klimaneutralen Kommune beziehungsweise zu einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 80 bis 95 Prozent bis zum Jahr 2050 gestellt.
Fördergegenstand:
• Umrüstung auf LED-Technologie mit Steuerungs- und Regelungstechnik
• Installation durch externes Fachpersonal und fachgerechte Demontage sowie Entsorgung der Altanlagen
Förderberechtigte:
LED-Außenbeleuchtung:
• Kommunen und 100% kommunale Verbünde
• Erhöhte Fördersätze für nanzschwache Kommunen
• 100% kommunale Betriebe und Einrichtungen
• Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten
• Öffentliche, gemeinnützige oder religionsgemeinschaftliche Kitas, Schulen, Hochschulen bzw. deren Träger
Förderungsgrundsätze:
LED-Außenbeleuchtung:
• Bei CO2-Reduzierung um 70%: Zuschuss bis zu 20%
• Bei CO2-Reduzierung um 80% und Einsatz einer Steuerungs- und Regelungstechnik: Zuschuss bis zu 25%
• Für Bildungs- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Sportstätten: Zuschuss von 30%
Eckdaten:
• Mindestzuschuss: 5.000 €
• Mindestprojektgröße: abhängig vom Fördersatz
zwischen 16.667 € und 25.000 € für Außenbeleuchtung • Zweckbindungsfrist: 5 Jahre
• Kumulierung von Fördermitteln zulässig
• Fremdfinanzierung zulässig, aber mindestens 15% Eigenanteil notwendig
( Finanzschwache Kommunen 10%)
Förderung - Zeitrahmen:
Antragstellung:
• 01.10.2015-31.03.2016 / 01.07.-30.09.2016 (abgelaufen)
• 01.01.2017-31.03.2017 / 01.07.-30.09.2017
• Antragstellung digital (easyonline) und innerhalb von 2 Wochen schriftlich beim
Projektträger PTJ
Realisierung:
• 1 Jahr ab Bewilligungsbescheid, kann verlängert werden
Weitere Informationen:
Auf der Website des Projektträgers PTJ:
https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen
Beratung zur Kommunalrichtlinie und zum Antragverfahren
Der Projektträger Jülich ist verantwortlich für die fachliche und administrative Bearbeitung der eingereichten Förderanträge. Fragen zur Antragstellung, zum elektronischen Antragsverfahren „easy online“ sowie zur Vorhabenbetreuung werden gerne durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantwortet.
Flyer "Das Klima schützen, Kommunen fördern"(PDF - 574 KB - barrierefrei)Die Kommunalrichtlinie 2016/2017
Ansprechpartner/in
- Beratungstelefon:030 20199-577
- E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.