Eine der wichtigsten Gütemerkmale in der Straßenbeleuchtung stellt die Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte dar. Eine gleichmäßige Leuchtdichte beiniedrigem Niveau ist immer besser, als eine ungleichmäßige Beleuchtung auf hohem Niveau. Aus diesem Grund ist die Abschaltung jeder zweiten Leuchte aus Gründen der Energieeinsparung eine falsche Methode um Kosten zu sparen. Bei der Bewertung der Gleichmäßigkeit ist hauptsächlich die Längsgleichmäßigkeit Ul auf den Fahrstreifen parallel zur Straßenachse von Bedeutung. Die Längsgleichmäßigkeit definiert sich als das Verhältnis von minimaler Leuchtdichte L(lmin) zur maximal auftretende Leuchtdichte auf einer Linie durch den Beobachtungspunkt parallel zur Straßenachse.
Da auch die Gleichmäßigkeit auf der Gesamtfahrbahn von Bedeutung ist und keine Zonen von geringer Leuchtdichte auf der Gesamtfahrbahn entstehen dürfen, wird zur Bewertung ebenfalls die Gesamtgleichmäßigkeit herangezogen. Die Gasamtgleichmäßigkeit der Leuchtdichte U0 definiert sich als das Verhältnis der minimalen Leuchtdichte (Lmin) im Bewertungsfeld zur mittleren Fahrbahnleuchtdichte L.
Die für eine gute Ausleuchtung notwendigen Werte der Längs- und Gesamtgleichmäßigkeit sind der DIN zu entnehmen.
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