Die Straßenbeleuchtung hat die Aufgabe in den Dunkelstunden des Tages einen Beitrag zu leisten für die Verkehrssicherheit auf den Verkehrsstraßen Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Bürger, also Vorbeugung von kriminellen Übergriffen Attraktivität und Belebung der Kommunikationsflächen in den Städten und Gemeinden.
Einen Beitrag zu leisten, bedeutet jedoch nicht zwangsläufig die Gewährleistung um jeden Preis, sondern nur eine positive Einflussnahme auf das Gemeinwohl und die Verkehrssicherheit.
Für die Auslegung der Straßenbeleuchtung gilt seit November 2005 die DIN EN 13201, Teil 1 bis 4 als Regel der Technik . Sie gibt Empfehlungen für Auslegung und Gestaltung der Beleuchtung , die dann einzuhalten sind, wenn sich aus der Verkehrssicherungspflicht eine abzuleitende Beleuchtungspflicht ergibt. DIN EN 13201 macht keine Aussage darüber, ob eine Straßenbeleuchtung erforderlich ist.
Die Verkehrsicherungspflicht ist gesetzlich nicht definiert. Das Ziel der Verkehrssicherungspflicht ist es , eine möglichst gefahrlose Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der öffentlichen Beleuchtung sind dies Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr dienen.
Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Steigerung der Attraktivität des Straßenraums bei Nacht durch Gestaltung mit Licht. Daraus ergibt sich eine Belebung der Kommunikationsbereiche wie Fußgängerzonen, Einkaufsbereiche, Plätze und Brücken. Licht schafft Image und Identität. Dem Besucher kann mit gezielten Maßnahmen mit Licht die Orientierung erleichtert werden. Dies ist auch ein Stück Lebensqualität für den Bürger und läßt auch eine Stadt bei Nacht entspannt genießen. Die Stadtgestaltung mit Licht ist ein wichtiges Mittel um eine unverwechselbare Atmosphäre zu schaffen.