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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Blendungsbegrenzung

    Blendung kann die Verkehrssicherheit erheblich negativ beeinflussen. Je nach Grad der Blendung können Unbehagen, Unsicherheit und Ermüdung (psychologische Blendung), aber auch merkbare Herabsetzung der Sehleistung (physiologische Blendung) auftreten. Das bedeutet, dass Maßnahmen zur Entblendung getroffen werden müssen bzw. die Blendung muss begrenzt werden.

    Die Bewertung der physiologischen Blendung erfolgt durch die prozentuale Schwellenwerterhöhung (Tl - Threshold increment). Diesem Verfahren liegen folgende Erkenntnisse zugrunde (siehe Abbildung):

    Bei einer blendfreien Straßenbeleuchtung adaptiert das Auge auf die mittlere Fahrbahnleuchtdichte L. Ein Sehobjekt auf der Fahrbahn ist gerade sichtbar, wenn es gegenüber seiner Umgebung einen Leuchtdichteunterschied (Schwellenwert) von ΔL aufweist.
    Befinden sich dagegen Blendlichtquellen im Gesichtsfeld, erzeugen diese im Augeninneren ein Streulicht, dass sich wie ein „Schleier" auf die Netzhaut legt. Diese zusätzliche „Schleierleuchtdichte" Ls bewirkt, dass das Auge auf ein höheres Niveau L + Ls adaptiert, obwohl die mittlere Fahrbahnleuchtdichte L unverändert bleibt. Das Sehobjekt mit dem Leuchtdichteunterschied ΔL0 gegenüber seiner Umgebung wird unsichtbar. Der notwendige Leuchtdichteunterschied muss bei Blendung auf erhöht werden, um dieses Objekt wieder wahrnehmen zu können. Die Erhöhung um ΔLBL - ΔL0 kann bei gegebener mittlerer Fahrbahnleuchtdichte L als Maß für die Blendwirkung herangezogen werden.
    Die prozentuale Schwellenwerterhöhung Tl von
    ΔL0 auf ΔLBL ist als Maß für die physiologische Blendung eingeführt und berechnet sich nach der Formel:

    In DIN EN 13201-3 ist eine Berechnungsformel für TI angegeben, die von der mittleren Neuwert-Fahrbahn-Leuchtdichte L und der Schleierleuchtdichte Ls ausgeht.

    Das TI-Verfahren berücksichtigt die allgemein bekannte Tatsache, dass bei höherer Fahrbahnleuchtdichte auch höhere Lichtstärken von Blendlichtquellen und damit auch höhere Schleierleuchtdichten zugelassen werden können, ohne die Güte der Blendungsbegrenzung unzulässig zu beeinträchtigen.
    Hohe TI-Werte bedeuten eine größere Schwellenwerterhöhung und sind damit ein Hinweis auf eine mögliche Blendgefahr. Für stark befahrene Straßen wird eine Schwellenwerterhöhung TI bis 10% und für weniger stark befahrene Straßen TI von 15% bis 20% als akzeptabel angesehen.
    In den Fällen, in denen das TI-Verfahren nicht angewendet werden kann, zum Beispiel weil die Beobachtungsbedingungen von denen eines Kraftfahrers auf der Straße abweichen, sieht DIN EN 13201-2 die Lichtstärkeklassen G1 bis G6 zur Beurteilung der physiologischen Blendung vor. Diese Beurteilung gilt auch zur Vermeidung störender Lichtimmissionen in Richtungen, in denen Licht weder erforderlich noch erwünscht ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der störenden Wirkungen der Straßenbeleuchtung im freien Gelände, in ländlichen und vorstädtischen Bereichen und in Wohngebieten. Die Lichtstärkeklassen gelten auch für Lichtimmissionen oberhalb der Horizontalen, die in der Atmosphäre gestreut werden und die Sicht der Sterne und astronomische Beobachtungen behindern können.
    Die Klassen G1 bis G3 entsprechen „teilabgeschirmten" bis „abgeschirmten" Leuchten. Die Klassen G4 bis G6 entsprechen stärker abgeschirmten Leuchten. DIN EN 13201-2 legt keine Mindestanforderung in Bezug auf die Einhaltung einer bestimmten Lichtstärkeklasse fest. Die Lichtstärkeklassen bestimmen ganz wesentlich die visuelle Qualität der Beleuchtung. Sie sind vom Planer in Abstimmung mit dem Betreiber der Anlage zu vereinbaren.

    Lichtstärkeklasse Max. Lichtstärke in cd/klm bis 70 Grad Max. Lichtstärke in cd/klm bis 80 Grad Max. Lichtstärke in cd/klm bis 90 Grad
    G1   200 50
    G2   150 30
    G3   100 20
    G4 500 100 10
    G5 350 100 10
    G6 350 100 0

     

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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