Die Lichtfarbe beschreibt das farbige Aussehen der Lichtquelle bei deren direkter Betrachtung. Demgegenüber beschreiben die Farbwiedergabeeigenschaften die Fähigkeit der Lampe, Körperfarben (Textilien, Anstriche usw.) richtig und unverfälscht wiederzugeben. Die Farbwiedergabe wird durch die spektrale Verteilung des Lichtes (Spektrum) bestimmt. Der Allgemeine Farbwiedergabeindex R(a) beschreibt diese Eigenschaften, die anhand einer Bezugslichtquelle und diverser Testfarben nach DIN 6169 ermittelt werden. Je höher der Wert für R(a) ist, desto geringer ist die Abweichung der unter der betreffenden Lichtquelle visuell wahrgenommen Körperfarbe von der der Bezugslichtquelle, z.B. des Tageslichtes oder eines Temperaturstrahlers mit ca. 2950 K. Nach DIN 5035-1 wird die Farbwiedergabe in Stufen von 1A bis 4 unterteilt.
Dreibandenlampen der Stufe 1B erfüllen hohe Ansprüche an die Farbwiedergabe. Natriumdampflampen besitzen in der Regel einen Farbwiedergabeindex von 4. Dieser ist in der Regel noch ausreichend zur Beleuchtung von Straßen. In Fußgängerzonen und Straßen mit Schaufenstern wird in der Regle ein höherer Anspruch an die Farbwiedergabe der Leuchtmittel gestellt. Daher wird in diesen Bereich sehr oft Quecksilberdampflampen oder auch Halogenmetalldampflampen eingesetzt. Kompaktleuchtstofflampen sind ebenfalls oft im Einsatz.