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    Veranstaltungen

    Veranstaltungen zum Thema Straßenbeleuchtung, Beleuchtung und Licht. Sind sie Veranstalter oder Hersteller und bieten eine Veranstaltung zu den genannten Themen an, dann schreiben sie uns die notwendigen Infos und wir veröffentlichen die Veranstaltung auf unserer Seite zeitnah. Nutzen sie dazu unser Kontaktformular.

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    Abschalten um jeden Preis?

    Eine gesetzlich vorgegebene Beleuchtungspflicht für Kommunen besteht nicht. Lediglich in den Verkehrswegegesetzen der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg ist eine Formulierung aufgenommen, aus der man eine Pflicht zur Beleuchtung ableiten könnte. Auch der Ruf nach der verkehrssicherungspflicht der Kommune begründet keine Straßenbeleuchtung. Eine beleuchtungspflicht könnte nur dort entstehen, wo besondere Gafahrenstellen gemeistert werden müssen (gefährliche Kreuzungen und Einmündungen, Gefällstrecken usw.).
    Das gelten einer Norm zur Straßenbeleuchtung (DIN EN 13201) ist kein Grund für die Erforderlichkeit einer Straßenbeleuchtung, da die DIN EN keine Aussage macht, ob beleuchtet werden muss, sondern gibt nur Empfehlungen für deren Auslegung und Gestaltung. In der Rechtssprechung orientiert man sich jedoch an der gültigen Norm als "Stand der Technik".

    Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder abzuschalten (teils oder ganz) liegt als Selbstverwaltungsangelegenheit im Ermessen der betroffenen Kommune. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob die Gemeinde ihr Ermessen richtig ausgeübt und damit ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen ist. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass im Falle einer Entscheidung für Straßenbeleuchtung die einschlägigen DIN EN - Vorschriften zu beachten sind, um Schadensersatzrisiken zu vermeiden.

    Siehe auch "Das Abschalten jeder zweiten Lampe"

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    • Beleuchtungspflicht und Abschaltungen

      In den letzten Wochen und Monaten wird der Ruf nach Energieeinsparungen im kommunalen Umfeld immer lauter.

      Es wird auch immer wieder die Frage gestellt, ob man die Straßenbeleuchtung einer Kommune einfach abschalten kann. Auf diesem Gebiet besteht zur Zeit eine große Unsicherheit.

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